Kreisverwaltung verabredet mit der lokalen Corona-Task Force weitere Maßnahmen zur Alarmstufe „ROT“
Alle Maßnahmen werden in Form einer Allgemeinverfügung geregelt, die am Samstag in der Rhein-Zeitung abgedruckt wird. Die Maßnahmen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Rhein-Zeitung in Kraft, somit am Sonntag, 25.10.2020.
Folgende neue Einschränkungen werden damit ab Sonntag gelten:
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Private Feiern
Veranstaltungen nicht gewerblicher Art (z.B. private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage, etc.) mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis sind sowohl in geschlossenen Räumen, die angemietet oder zur Verfügung gestellt werden, als auch im Freien mit bis zu 15 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.
Im privaten Raum (z.B. in der eigenen Wohnung) wird dringend empfohlen, die Personenzahl auf maximal 10 Personen und höchstens zwei Hausstände zu begrenzen.
Schulen -
An allen Schulen im Landkreis Cochem-Zell gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.
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Sport
Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.
Wettkämpfe können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer.
Zudem sollen auch nach dem Training und nach den Wettkämpfen keine Feiern erfolgen.
Im Innenbereich (z.B. Hallen) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu 5 Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Zudem wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 m² Fläche begrenzt.
Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig.
Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen auch hier nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden.
Auch hier sind bei Wettkämpfen keine Zuschauer zugelassen.
Die Regelungen aus der ersten Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich bleiben auch bei dieser Allgemeinverfügung weiter bestehen. Auch die Maskenpflicht im Bereich der Hängeseilbrücke (Seite Sosberg) und im innerstädtischen Bereich der Stadt Cochem bleibt bestehen und wurde um die alte Moselbrücke erweitert.